Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1   Geltungsbereich, Begriffe

(1.1)   Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen beziehen sich auf alle Angebote und Leistungen, die das Ingenieurbüro Markus Kluck im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit für seine Kunden erbringt. Alle Angebote und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen; ihre Gültigkeit kann durch andere AGBs oder Hinweise des Kunden nicht ausgeschlossen werden.

(1.2)   Leistungen in diesem Sinne sind Beratungs-, Planungs-, Montage- und Programmierungsleistungen.

(1.3)   Kunden in diesem Sinne sind sowohl private Bauherren („natürliche Personen“), die die Lieferungen und Leistungen von m.integration für private Zwecke beziehen, als auch gewerbliche Kunden.

 

§ 2   Angebot und Vertragsabschluss

(2.1)   Angebote von Ingenieurbüro Markus Kluck sind freibleibend und unverbindlich. Angebote sind 14 Kalendertage gültig, es sei denn, sie enthalten eine anderslautende Bindefrist.

(2.2)   Nach Eingang einer Bestellung / Angebotsannahme durch den Kunden erstellt das Ingenieurbüro eine Auftragsbestätigung. Hierdurch gilt der Vertrag über die bestellten Lieferungen und Leistungen als geschlossen.

(2.3)   Verträge bedürfen der Schriftform. Sie können per Post oder per eMail geschlossen werden.

 

§ 3   Zahlungsbedingungen, Preise, Eigentumsübergang

 (3.1)   Alle Preisangaben erfolgen in EURO (€).

(3.2)   Alle Preisangaben verstehen sich für private Kunden inkl. der gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, wenn auf den Angebots- oder Vertragsunterlagen keine anderweitigen Hinweise erfolgen.

(3.3)   Alle Preisangaben verstehen sich für Kaufleute zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer (in Deutschland).

(3.3)   Für gewerbliche wie privater Kunden gilt Vorauskasse als vereinbart. Die Zahlung erfolgt unbar auf das im Vertrag aufgeführte Bankkonto des Ingenieurbüros Markus Kluck.

(3.4)   Für Bestellungen gilt folgender Zahlungsplan als vereinbart:

     (3.4.1) bei Vertragsabschluss: 60 % der Gesamtsumme gem. (3.3)

    (3.4.2) bei Anlieferung und/oder Montagebeginn: 30 % der Gesamtsumme gem. (3.3)

    (3.4.3) nach Inbetriebnahme / Fertigstellung: 10 % der Gesamtsumme gem. (3.3)

(3.5)   Verzögert sich die Inbetriebnahme um mehr als 10 Werktage zum festgelegten Liefer-/Montagetermin ist die fällige Zahlung zur Anlieferung und/oder Montagetermin (Pos. 3.4.3) dennoch fällig.

(3.6)   Alle Liefergegenstände “ insbesondere von Ingenieurbüro Markus Kluck erstellte Software - bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Ingenieurbüro Markus Kluck. Dieser Eigentumsvorbehalt bleibt auch nach Einbau der Liefergegenstände in die Immobilie des Kunden bestehen. In diesem Falle erwirbt das Ingenieurbüro einbezogen auf den Rechnungswert wertmäßig anteiliges Miteigentum an der Immobilie des Kunden.

(3.7)   Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückhaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind.

 

§ 4   Art der Lieferung, Gefahrübergang, Transportversicherung

 (4.1)   Die Art der Lieferung wird bei Angebotserstellung zwischen dem Käufer und Ingenieurbüro Markus Kluck vereinbart. Die Kosten der Lieferung trägt der Käufer. Ist keine Vereinbarung erfolgt, erfolgt die Lieferung durch das Ingenieurbüro an den Käufer per Nachnahme und unversichert auf Datenträger. Die Gefahr geht mit Absenden auf den Käufer über.

 

§ 5   Lieferzeiten

 (5.1)   Das Ingenieurbüro Markus Kluck und der Auftraggeber vereinbaren einen verbindlichen Liefertermin. Bei Anlieferung und/oder Inbetriebnahme wird die 2. Anzahlung fällig (siehe 3.4.2). Wird der vereinbarte Liefertermin um mehr als 10 Werktage verschoben oder ist eine Lieferung aufgrund der bauseitigen Voraussetzungen (fehlende Installationen, Staub, Feuchtigkeit) nicht möglich oder für die Funktionsfähigkeit der Geräte nicht empfehlenswert, wird die zweite Anzahlung dennoch fällig. Ein ersatzweiser Liefertermin wird einvernehmlich festgelegt.

(5.2)   Das Ingenieurbüro ist zu Teillieferungen / Teilleistungen berechtigt.

(5.3)   Der Nachlieferungstermin ist zeitlich nicht begrenzbar.

(5.4)   Für Verzögerungen, die das Ingenieurbüro Markus Kluck zu vertreten hat (nur grobe Fahrlässigkeit), gelten die Regelungen (Wandelung, Minderung, Rücktritt) des BGB.

(5.5)   Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur dann möglich, wenn wesentliche Teile nicht oder nicht rechtzeitig lieferbar sind. Die Rechtzeitigkeit betrifft ausschließlich Einbauten in die Immobilie des Käufers.

 

§ 6   Gewährleistung und Haftung

(6.1)   Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Die Verjährungsfrist beträgt 24 Monate ab Lieferung.

(6.2)   Bei vom Ingenieurbüro Markus Kluck im Rahmen eines Auftrags bereitgestellten Geräten übernimmt das Ingenieurbüro Garantien und Gewährleistungen der jeweiligen Hersteller.

(6.3)   Ist ein Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften oder wird er innerhalb der vom Hersteller genannten Garantiezeit schadhaft, ist das Ingenieurbüro zur Nachbesserung nach eigenem Ermessen berechtigt.

(6.4)   Transportschäden sind Ingenieurbüro Markus Kluck umgehend nach der Lieferung schriftlich mitzuteilen und detailliert zu benennen (ggf. mit Foto). Das beschädigte oder nicht funktionsfähige Gerät muss zur Besichtigung und Prüfung durch Ingenieurbüro Markus Kluck bereitgehalten werden.

(6.5)   Betriebs- und Wartungsanweisungen der Hersteller oder von Ingenieurbüro Markus Kluck sind einzuhalten. Zuwiderhandlungen führen zu einem Ausschluss jedweder Gewährleistung. Zuwiderhandlungen in diesem Sinne sind Änderungen an dem Produkt oder seiner Software, Reparaturleistungen oder Austausche durch Anbieter, die nicht vom Hersteller hierzu berechtigt sind sowie die Verwendung von nicht originalen Verbrauchsmaterialien. Hierzu zählen auch selbstgebrannte CDs oder DVDs.

(6.6)   Updates und Programmierungen von Software und Betriebssystemen auf Systemen, wie Tablett PC und Smartphone, auf denen gelieferte, programmierte und installierte Software von Ingenieurbüro Markus Kluck oder deren Zulieferern ist, dürfen nur durch schriftliche Genehmigung von Ingenieurbüro Markus Kluck durchgeführt werden.

(6.7)   Dienstleistungen und Kosten, die aus Handlungen gem. (6.4) durch Ingenieurbüro Markus Kluck geleistet werden müssen bzw. entstehen, sind dem Käufer in vollem Umfang fakturierbar. Sie unterliegen keiner Kulanz oder Gewährleistungspflicht.

 

§ 7   Liefer- und Leistungszeit gegenüber Kaufleuten

 7.1   Die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindliche, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

7.2   Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Hierzu gehören auch nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Personalmangel, Mängel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen, usw. auch wenn Sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

7.3   Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.

 

§ 8   Rückgaberecht

 (8.1)   Rückgabe: Die Rückgabe erfolgt ausschließlich in Originalverpackung und nur in Abstimmung mit Ingenieurbüro Markus Kluck. Eine rechtzeitige Absendung allein ist aufgrund der Warenwerte nicht ausreichend.

(8.2)    Ausnahmen: Nicht zurückgegeben werden können Waren und insbesondere durch Ingenieurbüro erstellte Software, die für die persönlichen Bedürfnisse des Käufers angefertigt oder programmiert wurden.

(8.3)   Bei Rücktritt oder Rückgabe bereits erbrachte Dienstleistungen sind zu vergüten.

(8.4)   Sind Lieferungen nur teilweise oder nur in verschlechtertem Zustand zurückzugeben, ist Ingenieurbüro Markus Kluck ein entsprechender Wertersatz zu gewähren.

 

§ 9   Besonderheiten Software, Betriebssysteme, Plattformen

 

(9.1)   Sofern nicht anders vereinbart, werden Visualisierungen für Apple Tablets in einer Auflösung von 1024x768 Pixeln erstellt und geliefert. Ingenieurbüro Markus Kluck garantiert die Lauffähigkeit der erstellten Software sowie das korrekte Layout auf Geräten der Typen Apple iPad 1, iPad 2 (alle Varianten), iPad 3 (alle Varianten).

(9.2)   Die reine technische Möglichkeit von Geräten zur Darstellung höherer Auflösungen beinhaltet nicht automatisch eine Anpassung der Visualierungsauflösung. Vielmehr bedarf diese Anpassung erheblicher Eingriffe in die von Ingenieurbüro Markus Kluck erstellte Software und muss explizit separat beauftragt und vereinbart sein.

(9.3)   Programmierungen im Bereich KNX werden sofern nicht anderslautend vereinbart mit der Software ETS4 vorgenommen.

(9.4)   Für Updates der Betriebssystem-Software gilt explizit Punkt (6.6).

 

§ 10  Anwendbares Recht, Gerichtstand, Teilnichtigkeit

 (10.1)   Für die Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Vertragspartner gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(10.2)   Soweit gesetzliche zulässig, ist Bornheim ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten.

(10.3)   Sollte eine Bestimmung in diesem Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller anderen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil jedes Auftrages bei Ingenieurbüro Markus Kluck. Der Vertragspartner erkennt deren Gültigkeit ohne Einschränkungen an und bestätigt diese vor Abschluss des Vertrages erhalten und gelesen zu haben.

 

Bornheim im November 2015

Ingenieurbüro Markus Kluck

Ingenieurbüro Markus Kluck
Dipl.-Ing. Elektrotechnik
Klippe 28
D-53332 Bornheim

www.intelligentbuildings.de
mailto: m.kluck@online.de

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